Waffe ins Eigentum übernehmen
Was ist zu tun, um am Ende der Dienstzeit seine persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen zu können?
Dieser Flyer vom SSV fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Es gilt jeweils die aktuelle Gesetzgebung des Bundes. Für die Aktualität des Inhalts kann der MSV Walchwil keine Gewähr geben.