Lizenzen
Der SSV legt in den Regeln für Wettkämpfe (RW) fest, welche Wettkämpfe lizenzpflichtig oder lizenzbefreit sind.
Wichtigste Punkte zu den Lizenzen
- Jeder Schütze (Mitglied) verügt über eine Mitgliedernummer.
- Jeder Schütze kann Lizenzen bei verschiedenen Vereinen und in unterscheidlichen Disziplinen (Distanzen) haben.
- Beim Stammverein pro Disziplin/Distanz hat der Schütze die A-Lizenz.
- Bei allen weiteren Vereinen eine B-Lizenz.
- Wenn der Verein, bei welchem eine A-Lizenz besteht, an einem Schiessanlass teilnimmt, so ist der Schütze verpflichtet den Wettkampf mit diesem Verein zu absolvieren.
- Die Lizenz gilt jeweils vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres.
Lizenzbefreite Schiessanlässe
Folgende Wettkämpfe können grundsätzlich ohne Lizenz absolviert werden:
- Obligatorische Programme
- Eidgenössisches Feldschiesen
- Vereinsinterne Schiessanlässe
- Freundschaftsschiessen
- Historische Schiessen
- Kantonale Historische Schiessen (auf Feldständen)
- Erinnerungsschiessen
- Volksschiessen
- Feldstich
Lizenzpflichtige Schiessanlässe
- Vereinswettkämpfe
- Verbandswettkämpfe SSV und KSV
- Eidgenössische Schützenfeste (ESF)
- Katonale und weitere Schützenfeste (KSF)
- Schweizer Meisterschaften