Schiesswesen ausser Dienst

Folgende Kurse werden durch gemäss den Verordnungen für das Schiesswesen ausser Dienst durchgeführt:

Schützenmeisterkurs (SMK) 300m

Anbieter Eidgenössischer Schiessoffizier des Schiesskreises 16
Kompetenzen Leiten des Schiessbetriebes mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition
Dauer 2 Tage
Durchführung Schiessplatz Altmatt in Rothenthurm
Inhalt
  • Tätigkeiten des Schützenmeisters
  • Schiessvorschriften und Verordnungen
  • SAT-Admin
  • USS
  • Sicherheit
  • Schiessanlagen
  • Organisieren und Durchführen von Schiessübungen
  • Waffenkenntnis
  • Waffenhandhabung, Schiesstechnik und Waffenunterhalt
Anforderungsprofil:
  • Mitglied eines anerkannten Schiessvereins
  • im betreffenden Jahr das. 20. Altersjahr vollendet oder RS bestanden;
  • keine Bezugseinschränkungen für Leihwaffen (SVO-VBS, Art 39);
  • Schweizerbürger, Ausländer nach spez. Bedingungen (SVO, Art 13);
  • muss an einer Ordonnanzwaffe ausgebildet sein.

 

Schützenmeister/Jungschützenleiter Wiederholungskurs (SMWK) 300m

Anbieter Eidgenössischer Schiessoffizier des Schiesskreises 16
Kompetenzen: Erhalt des aktiven Status als SM / JSL
Dauer: 1 Tag (alle 6 Jahre zu absolvieren)
Durchführung: Schiessplatz Altmatt in Rothenthurm
Inhalt: Wiederholung und Neuerungen zum Schützenmeisterkurs
Anmeldung: via Vorstand
Anforderungsprofil: Ausgebildeter und aktiver Schützenmeister

 

Ausbildungskurs für Jungschützenleiter (JSL)

Anbieter: Schiesswesen und Ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT)
Kompetenzen: JSL bilden Jungschützen im Umgang mit dem Sturmgewehr 90 im Sinne einer vordienstlichen Ausbildung aus
Dauer: 3 Tage
Durchführung: verschiedene Standort in der Schweiz
Inhalt:
  • einen Jungschützenkurs planen, organisieren, leiten
  • die Grundsätze der Ausbildungsmethodik anwenden
  • die Handhabung und den Unterhalt des Stgw 90 korrekt instruieren
  • als Schützenmeister im Verein eingesetzt werden
  • admin. Arbeiten termingerecht und vollständig erledigen
  • Vorbild sein
Anmeldung via Vorstand
Anforderungsprofil:
  • Absolvierter Schützenmeisterkurs 300m;
  • Mitglied eines anerkannten Schiessvereins;
  • im betreffenden Jahr das 20. Altersjahr vollendet oder Rekrutenschule bestanden;
  • keine Bezugseinschränkungen für Leihwaffen;
  • Schweizerbürger; Ausländer nach spez. Bedingungen;
  • muss das Sturmgewehr 90 beherrschen;
  • Pro Kurs können maximal 2 Teilnehmer des gleichen Vereins zugelassen werden.