Korrekturschema Stgw 57
Angaben aus dem Kapitel IX. "Korrigieren" aus Reglement 53.100 "Das Sturmgewehr 57 und die Gewehrgranaten 58" Stand 15.12.1968 der Schweizer Armee.
78 Das Sturmgewehr muss korrigiert werden, wenn mit dem Haltepunkt Fleck (schwarz sechs auf die Scheibe A auf 300 m Distanz) nicht getroffen wird. Das kann entweder durch das Verlegen des Haltepunktes oder durch die Korrektur der Zielvorrichtung gemacht werden.
80 Die Zielvorrichtung kann in der Seite und in der Höhe korrigiert werden. Sie soll in der Regel nur auf Grund der Lage von zwei oder noch mehr Schüssen korrigiert werden.
81 Zur Korrektur der Seite wird die Seitenkorrekturschraube des Lochvisiers mit dem Schraubenziehe des Messers oder einem Zehnrappenstück gedreht, und zwar nach links (Gegenuhrzeigersinn), um den Treffpunkt nach links zu verschieben, und nach rechts (Uhrzeigersinn), um den Treffpunkt nach rechts zu verlegen.
Wird die Seitenkorrekturschraube un eine Kerbe gedreht, so wird der mittlere Treffpunkt um 0,19 Art ‰ verschoben, auf
- 100 m Distanz um ca. 2 cm
- 200 m Distanz um ca. 4 cm
- 300 m Distanz um ca. 6 cm
- 400 m Distanz um ca. 8 cm
- 500 m Distanz um ca. 10 cm
- 600 m Distanz um ca. 12 cm
82 Nach einer Korrektur mit der Seitenkorrekturschraube soll das Lochvisier einmal zu- und aufgeklappt werden, damit es wieder in Normallage gelangt.
83 Zur Korrektur der Höhe wird die Visiertrommel gedreht. Wird sie um eine Strichmarke gedreht, so wird der mittlere Treffpunkt um 0,255 Art ‰ verschoben, auf
- 100 m Distanz um ca. 3 cm
- 200 m Distanz um ca. 5 cm
- 300 m Distanz um ca. 8 cm
- 400 m Distanz um ca. 11 cm
- 500 m Distanz um ca. 13 cm
- 600 m Distanz um ca. 16 cm
Bemerkung: Die Werte für die Seitenkorrektur (Ziffer 81) können mit genügender Genauigkeit auch für die Korrektur der Höhe verwendet werden.